PADEA UV-C Luftdesinfektion sicherer Schutz vor Corona Grippe & Co
PADEA UV-C Luftdesinfektionsicherer Schutzvor CoronaGrippe & Co 

Staatliche Förderung für UV-C Luftfilter

Mit verschiedenen Förderprogrammen hilft der Staat Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, sich vor Corona zu schützen.

Profitieren auch Sie von der staatlichen Unterstützung bei der Anschaffung von UV-C Luftreinigern.

 

UV-C Luftfilter an öffentlichen und privaten Schulen in Bayern

Die bayerische Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum Infektionsschutz finanziell unterstützt werden.

Die Eckpunkte der Förderung:

  • Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten.
  • Die Anlagen müssen mit UV-C-Technologie arbeiten.
  • Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50%, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
  • Aufstellort und Anlagenplanung müssen vom Fachmann durchgeführt werden
  • Der Luftdurchsatz muss passend zur Raumgröße und Personenanzahl ausgelegt sein
  • Die Luftführung muss so gewählt werden, dass ein möglichst hoher Umluftanteil gegeben ist
  • Eine Lüfterleistung mit Schalldruckpegel von 40dB(A) muss eingestellt werden können
  • Die UV-C Lichtquelle muss blickdicht verbaut sein
  • Eine ausreichende Bestrahlungsintensität und Verweildauer müssen garantiert sein
  • Es dürfen keine schädlichen Reaktionsprodukte entstehen

Die PADEA UV-C Luftdesinfektion erfüllt alle Voraussetzungen und ist somit voll förderfähig.

UV-C Luftfilter für Unternehmen und kirchliche Einrichtungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III

Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III

 

Mit der Überbrückungshilfe III werden private und kirchliche Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Es bestehen zahlreiche Sonderregelungen für besonders betroffene Berufsgruppen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent.

 

Erstattet werden:

  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch

(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019)

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Eigenkapitalzuschuss, zusätzliche zur Fixkostenerstattung zu erhalten.

 

Explizit gefördert werden Ausgaben für Hygienemaßnahmen (siehe FAQ Punkt 16) und hier besonders mobiler Luftreiniger mit UV-C Licht.

 

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Finanzen honoriert damit die besondere Bedeutung von UV-C Luftfiltern zur Eindämmung der Virusausbreitung. Nur mit einem Gerät zur UV Luftdesinfektion kann die Aerosolinfektion wirksam bekämpft werden.

 

Der Antrag auf Überbrückungshilfe III ist über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einzureichen. Üblicherweise erledigt das Ihr Steuerberater.

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