Mit verschiedenen Förderprogrammen hilft der Staat Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, sich vor Corona zu schützen.
Profitieren auch Sie von der staatlichen Unterstützung bei der Anschaffung von UV-C Luftreinigern.
Die bayerische Staatsregierung hat mit Beschlüssen vom 29. Juni und 6. Juli 2021 ein nochmaliges Förderprogramm aufgelegt, mit dem die kommunalen und privaten Schulaufwandsträger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum Infektionsschutz finanziell unterstützt werden.
Die Eckpunkte der Förderung:
Die PADEA UV-C Luftdesinfektion erfüllt alle Voraussetzungen und ist somit voll förderfähig.
Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III werden private und kirchliche Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Es bestehen zahlreiche Sonderregelungen für besonders betroffene Berufsgruppen. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent.
Erstattet werden:
(Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019)
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Eigenkapitalzuschuss, zusätzliche zur Fixkostenerstattung zu erhalten.
Explizit gefördert werden Ausgaben für Hygienemaßnahmen (siehe FAQ Punkt 16) und hier besonders mobiler Luftreiniger mit UV-C Licht.
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Finanzen honoriert damit die besondere Bedeutung von UV-C Luftfiltern zur Eindämmung der Virusausbreitung. Nur mit einem Gerät zur UV Luftdesinfektion kann die Aerosolinfektion wirksam bekämpft werden.
Der Antrag auf Überbrückungshilfe III ist über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einzureichen. Üblicherweise erledigt das Ihr Steuerberater.
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