Immer dort, wo
viele Menschen für
längere Zeit in einem
geschlossenen Raum
beisammen sind, besteht erhöhte Infektionsgefahr
Die Gefahr einer Infektion mit Corona Viren über infizierte Aerosole lässt sich sehr gut berechnen. Allerdings müssen meherer Parameter berücksichtigt werden. :
- Die Personendichte, also wie viele Personen sich pro Fläche im Raum aufhalten
- Die Aufentahltsdauer, also wie lange sich eine Person im Raum aufhält
- Die Raumfläche und Höhe, also das Raumvolumen
- Der Luftwechsel im Raum, also wie viel frische Luft dem Raum zugeführt wird
Kennt man diese Parameter, so lässt sich die Infektionsgefahr im Raum berechnen.
Wenn man nun die Infektionswahrscheinlichkeit kennt, lässt sich sehr einfach ausrechnen, wie viele Geräte PADEA 300 man zur UV-Desinfektion benötigt.
Im Diagramm ist dargestellt, wie viele PADEAs man in bestimmten typischen Innenräumen benötigen würde. Dazu haben wir typische Raumgrößen und typische Belegungsdichten angenommen.
Es ist übrigens schlichtweg falsch, die benötigten Geräte anhand der Raumfläche oder des Raumvolumens abzuschätzen. Die Aussage "das Gerät XY reicht für soundsoviel m²" zeugt von geringem
Sachwissen.
Folgende Szenarien sind dargestellt:
Szenario 1: 0,5 m²/Person, 2 Stunden
z.B. Fahrgast in Bahn, Gast in Bar, Patienten Wartezimmer Arzt, Messen, Konzerte
Szenario 2: 2 m²/Person, 5 Stunden
z.B. Schüler und Lehrer, Mitarbeiter Restaurant, Seminarräume
Szenario 3: 4 m²/Person, 8 Stunden
z.B. Ärzte und Angestellte in Arztpraxen, Fließbandarbeiter, räumlich enge Produktion
Szenario 4: 5 m²/Person, 8 Stunden
z.B. Angestellte Supermarkt, Baumarkt, Einzelhandel
Szenario 5: 8 m²/Person, 8 Stunden
z.B. Mitarbeiter Büro, weitläufige Produktion, Lagerarbeiter
Max-Planck-Institut für Chemie bestätigt Berechnungen von UV-Luftdesinfektion
Aus berufenem Mund wurde die Methode zur Berechnung der Infektionsgefahr bestätigt. Prof. Dr. Jos Lelieveld vom Max-Planck-Institut für Chemie stellt in seinem Beitrag „Aerosol transmission of
COVID-19 and infection risk in indoor environments“ [Originalpuplikation] eine Berechnungsformel für die Gefahr einer
Aerosolinfektion in Innenräumen vor. Diese Berechnung praktisch mit der von uns angewendeten Methode überein. Somit wurde unsere Herangehensweise und Methodik sehr schön bestätigt.
UV-Luftfiltergeräte sind FÖRDERFÄHIG
Im Rahmen der "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen" (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) der Bundesregierung werden Ausgaben für
Luftreiniger gefördert.
Gemäß Förderrichtlinie heißt es:
"Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. September 2020 begründet sind (z.B.
Luftfilteranlagen, ....."
Sie finden die Aussage auf der Seite des Ministeriums
unter "2.4 Welche Kosten sind förderfähig?"
im Punkt 6 "Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen"